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VG Frankfurt/Main, 04.12.2003 - 1 E 4393/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 2 AHG CHE
Der Veräußerungserlös nach dem AHG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Veräußerungserlös nach dem AHG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2132/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Altschuldenhilfe-Gesetz
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.12.2003 - 1 E 4393/00
Mit der Verpflichtung zur Veräußerung von mindestens 15 von Hundert des Wohnungsbestandes bei Inanspruchnahme der Teilentlastung und der Erlösabführungspflicht verfolgt der Gesetzgeber neben der Beteiligung der Wohnungsunternehmen bzw. Gemeinden an der Finanzierung des Erblastentilgungsfonds durch die abzuführenden Erlösanteile zwei Ziele: zum einen soll den Wünschen vieler Bürger in den neuen Bundesländern nach Erwerb von Wohnungseigentum Rechnung getragen werden, zum anderen sollen den Wohnungsunternehmen mit Hilfe der nichtabzuführenden Erlösanteile zusätzliche finanzielle Spielräume für die Finanzierung von Investitionen verschafft werden (vgl. hierzu BVerfG Beschluss v. 01.12.1999 (WM 2000 S. 61).